Der Internationaler Warenverkehr ist im internationalen Gesetz CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) verankert, auch als UN_Kaufrecht genannt. Dieser Randbereich des Handelsrechts wurde durch Deutschland ratifiziert und gehört zum Standard wenn es um internationalen Handel mir Waren aller Art geht. Viele Verträge werden mit Verwendung der Begrifflichkeiten wie CIF, FOB usw. geschlossen. All dies sind Begriffe aus dem UN-Kaufrecht.

Unsere Kanzlei kann Ihnen auf Grundlage langjähriger Erfahrung folgende Dienste in diesem Rechtsgebiet erweisen:

  • Erstellung von Verträgen zum Internationalen Warenverkehr
  • Überwachung der Vertragsabwicklung und rechtliche Überprüfung der laufenden Geschäftsverbindungen
  • Treuhand für die Kaufsumme währen der Lieferung der Ware (Alternative zur Bank Garantie)
  • Herstellung von Kontakten zu Lieferanten und Abnehmern in Russland, Kasachstan, UAE und Ukraine