Die Anwälte der Kanzlei Kobrel vertreten ihre Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten über die Waren- und Personenbeförderung sowie in allen Angelegenheiten, die mit Verkehrsunfällen verbunden sind. Wir vertreten die rechtlichen Interessen unserer Mandanten gegenüber den Versicherungsgesellschaften, der Polizei und Staatsanwaltschaften sowie vor Gerichten in folgenden Fällen:

  • Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen usw.);
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung,
  • Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß;
  • Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
  • Entzug des Führerscheines, Abkürzung der Sperrfrist bzw. Rückgabe der Fahrerlaubnies usw.