Erbschaft in Russland & GUS von Deutschland aus regeln – Komplett ohne Reise!
Sie möchten eine Erbschaft in Russland, der Ukraine oder Kasachstan antreten, leben aber in Deutschland? Mit über 15 Jahren Erfahrung bietet Ihnen unsere Kanzlei schlüsselfertige juristische Lösungen für jede Art von Nachlass (Immobilien, Geschäftsanteile und Vermögenswerte) – ohne dass Sie selbst ins Ausland reisen müssen!
Als deutsche Anwaltskanzlei sind wir Ihr offizieller und vertrauensvoller Partner. Über eine notariell beglaubigte Vollmacht erledigen unsere zuverlässigen Kollegen vor Ort die gesamte Annahme der Erbschaft und die Neuregistrierung des Eigentums für Sie.
Unsere Leistungen im internationalen Erbrecht
Bei der Eintragung einer Erbschaft in der Russischen Föderation klären wir alle Hürden bequem von Deutschland aus für Sie:
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Fristenwahrung: Die russische Gesetzgebung sieht eine strikte Frist von sechs Monaten vor, um eine Erbschaft anzutreten. Wurde diese Frist verpasst, erstreiten wir für Sie die Wiederherstellung der Frist per Gerichtsentscheid, bevor das Eigentum an den Staat fällt.
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Dokumentenbeschaffung: Suche und Wiederherstellung verlorener Urkunden sowie die rechtliche Begründung familiärer Beziehungen zum Erblasser.
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Streitbeilegung: Anfechtung der Ansprüche anderer Erben und gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten.
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Problematische Erbschaften: Abwicklung komplexer Nachlässe wie geistige Eigentumsrechte, staatliche Auszeichnungen oder lizenzpflichtige Vermögenswerte.
Zwei Wege zur Erbschaftsannahme
Wir prüfen Ihre Situation und wählen den juristisch korrekten Weg:
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Tatsächlich (“formlos”): Wenn Sie bereits faktisch über das Erbe verfügen (z. B. Nutzung einer Wohnung oder eines Autos des Erblassers).
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Rechtlich (notariell/gerichtlich): Durch offizielle Antragstellung bei einem Notar oder zwingend per Gerichtsbeschluss bei Erbstreitigkeiten.
Transparente Kosten & Wirtschaftlichkeit
Die Einschaltung eines Anwalts muss für Sie wirtschaftlich sinnvoll sein. Daher setzen wir einen gewissen Mindestwert der Erbschaft voraus, damit die Kosten nicht den Nutzen übersteigen.
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Ersteinzahlung: In der Regel zwischen 4.000 und 5.000 Euro.
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Erfolgshonorar: Bis zu 5 % des tatsächlichen Nachlasswertes nach erfolgreichem Erhalt (Ihre Ersteinzahlung wird hierauf voll angerechnet).
Ihre sichere Lösung von Zuhause
Sparen Sie sich Zeit, teure Flüge und bürokratischen Stress vor Ort. Wir überprüfen Ihre Erbschaftsdokumente, erstellen Verträge und führen alle Formalitäten in Russland rechtssicher durch.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung und regeln Sie Ihr Erbe bequem und sicher von Ihrem Zuhause aus!